FaceFocusVR

Sicherheit

Alles, was du über die Sicherheit deines FaceFocusVR-Kits wissen musst.
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Überblick

Deine Verantwortung

Keine optische Sicherheitsbewertung kann alle denkbaren realen Nutzungsbedingungen abdecken. Infrarotstrahlung ist ein natürlicher Bestandteil der Umgebungsstrahlung; übermäßige Exposition gegenüber intensiven optischen Quellen kann jedoch schädlich sein.

  • Versuche niemals, sicherheitsrelevante Komponenten zu ersetzen, zu deaktivieren oder zu modifizieren.
  • Beende die Nutzung, wenn Sehbeschwerden auftreten.

Wann aufhören

Wenn du ungewöhnliche Wärme oder Unbehagen in deinen Augen bemerkst, höre auf, das Gerät zu benutzen. Je nach Betriebsbedingungen kann eine leichte Wärme wahrnehmbar sein. Beende die Nutzung, wenn du Folgendes bemerkst:

  • Das Kamerabild des Eye-Trackings wirkt überbelichtet oder ausgewaschen.
  • Dunkle Flecken im Sichtfeld oder ungewöhnliche visuelle Störungen.
  • Trockene oder überanstrengte Augen über das normale Maß bei VR-Nutzung hinaus.

Laborgeprüft

Exempt Group

EN 62471:2008

Von einem unabhängigen externen Prüflabor nach EN 62471 (Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen) getestet und in die Exempt Group eingestuft, die niedrigste der vier in der Norm definierten Risikogruppen.

Mehr Informationen

Das Ergebnis

Der FFVR-INDEX-V2 wurde in jeder bewerteten Gefährdungskategorie in die Exempt Group eingestuft, für beide leuchtenden Module und bei beiden getesteten Abständen.

EN 62471 teilt optische Strahlungsquellen in vier photobiologische Risikogruppen ein, geordnet vom niedrigsten zum höchsten Risiko: Exempt (Freie Gruppe), Risikogruppe 1 (geringes Risiko), Risikogruppe 2 (mittleres Risiko) und Risikogruppe 3 (hohes Risiko). Exempt ist die niedrigste von der Norm definierte Kategorie. Eine Quelle landet dort, wenn sie unter keiner der von der Norm bewerteten Expositionsbedingungen eine photobiologische Gefährdung darstellt, also weder eine Zeitbegrenzung noch einen Warnhinweis braucht, um sicher zu sein.

Eine Laboreinstufung beschreibt allerdings ein Gerät unter definierten Prüfbedingungen. Sie ist keine Garantie für Sicherheit unter allen denkbaren realen Bedingungen und ersetzt keinen vernünftigen Umgang mit dem Gerät. Beachte daher immer die Sicherheitshinweise oben auf dieser Seite.

Was getestet wurde, und wie

  • Gerät: Eye & Face Tracking Kit für die Valve Index, Modell FFVR-INDEX-V2
  • Bewertete Komponenten: das Eye-Modul und das Face-Modul. Das linke und das rechte Eye-Modul sind baugleich und werden von derselben Schaltung angesteuert, daher bewerten die Berichte das eine Eye-Modul-Design.
  • Emitter: ROHM CSL1501RW1 im Eye-Modul (Peak 860 nm) und XINGLIGHT XL-3216HIRC-850 im Face-Modul (Peak 850 nm), beide mit kontinuierlicher statt gepulster Emission
  • Norm: EN 62471:2008, Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen
  • Labor: Shenzhen Southern LCS Compliance Testing Co., Ltd.
  • Messsystem: EVERFINE OST-300, Messsystem für optische Strahlungssicherheit
  • Betriebsbedingungen: DC-5-V-Versorgung, stabile Umgebungstemperatur von 25 ± 1 °C sowie LED-Durchlassströme von 6,06 mA im Eye-Modul und 9,1 mA im Face-Modul

Warum bei zwei Abständen getestet wurde

EN 62471 gibt Gefährdungswerte in einem festen Abstand an. Für Quellen, die keine Lampen für die Allgemeinbeleuchtung sind, beträgt dieser Abstand 200 mm. Das ist eine Konvention der Berichterstattung und keine Aussage darüber, wie ein Produkt benutzt wird: Erst der festgelegte Abstand macht Ergebnisse verschiedener Produkte überhaupt vergleichbar.

Ein Headset sitzt aber nicht 200 mm vom Auge entfernt. Die Leuchtdioden des Eye-Moduls sind rund 15 mm entfernt, also deutlich innerhalb des Referenzabstands der Norm. Ein Bericht bei 200 mm allein würde damit eine Konfiguration beschreiben, die im normalen Betrieb nie vorkommt. Die Hardware wurde deshalb zweimal eingereicht:

  • Bei 200 mm, dem Referenzabstand der Norm. Die von EN 62471 vorgegebene Konfiguration, die das Ergebnis direkt mit jedem anderen nach dieser Norm geprüften Produkt vergleichbar macht. Bericht LCSB03236073S, geprüft am 16. April 2026.
  • Bei 15 mm, dem tatsächlichen Betriebsabstand. Der Abstand, in dem die Module im normalen Betrieb zum Auge stehen, im Bericht als kundenseitig vorgegebener Prüfabstand vermerkt. Bericht LCSB07106047S, geprüft am 24. Juli 2026.

Ab wann ist es zu nah?

Der maßgebliche Grenzwert für eine Infrarotquelle dieser Art ist \(E_{IR}\), die Infrarot-Bestrahlungsstärke, die das Auge erreicht. EN 62471 begrenzt sie auf \(100 \frac{\text{W}}{\text{m}^2}\) für Expositionen über 1000 s, und in diesen Bereich fällt jede VR-Sitzung. Im Betriebsabstand ergibt die Messung:

  • Eye-Modul bei 15 mm: \(0{,}19 \frac{\text{W}}{\text{m}^2}\), also ein Faktor 530 unter dem Grenzwert

Weil dieselbe Hardware bei zwei Abständen gemessen wurde, lässt sich weiter nach innen extrapolieren. Die Emission fällt dabei sehr viel flacher ab, als es eine einzelne Punktquelle täte, denn die Leuchtdioden sind mehrere einzelne Emitter, die um die Linse verteilt sind. Trotzdem mit dem steileren Abstandsquadratgesetz zu rechnen, ist deshalb die konservative Variante, und genau die liegt der folgenden Zahl zugrunde. Es bleibt eine Extrapolation und keine Messung: Die Berichte nennen keine Messunsicherheit, und LED-Binning sowie Durchlassstrom streuen von Exemplar zu Exemplar.

Selbst auf dieser pessimistischen Grundlage würde das Eye-Modul den Grenzwert erst bei etwa 0,65 mm von einem Emitter erreichen. Dieser Abstand kann in der Praxis nicht auftreten. Das Modulgehäuse hält die Leuchtdioden auf ihrem Betriebsabstand von rund 15 mm, und das Auge kann sich nicht hineinbewegen. Es gibt also keine Position, die man beim Tragen einnehmen könnte und in der die Infrarotbelastung dem Grenzwert nahekäme.

Die vollständigen Berichte